AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Unterbringungs- und Betreuungsvertrag von

Tierpension Fell & Feder

Der Überbringer des Nagers oder Vogels versichert hiermit,

  1. das er Eigentümer des Tieres ist,
  2. dass das Tier frei von Parasiten ist, keine ansteckenden Krankheiten hat/hatte und nach seinem Wissen auch keinen Kontakt hat/hatte,
  3. dass das Tier keine bösartigen Eigenschaften hat,
  4. das die Tierbeschreibung und Eigentumsverhältnisse der Wahrheit entsprechen,
  5. dass das Kaninchen gegen RHD (Chinaseuche) und Myxomatose (Kaninchenseuche) geimpft ist und die Impfung nicht älter als ein Jahr ist ,

Der Impfausweis bleibt für den Zeitraum der Unterbringung in der Tierpension.

Falls die Katze, Nager oder der Vogel wärend des Aufenthaltes erkrankt oder verunfallt und eine Behandlung / Operation notwendig wird, erklärt sich der Eigentümer damit einverstanden, dass das Tier vom Haustierarzt behandelt wird, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Eigentümer wird die entstehenden Kosten des Tierarztes übernehmen und zusätzlich zu dem hier vereinbarten Entgeld bezahlen. Dies gilt auch für eine eventuell notwendige medikamentöse Nachbehandlung durch die Tierpension Fell & Feder.

Für die Folgen von unvorhersehbaren Erkrankungen oder Verletzungen des Tieres haftet die Tierpension Fell & Feder nur, soweit im Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Das gleiche gilt für Ansprüche Dritter gegen den Eigentümer des Tieres, die aus Ereignissen während der Vertragslaufzeit resultieren. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Eigentümer des Tieres.

Sollte das Tier 5 Tage nach dem vereinbarten Abholtermin und nach vergeblicher Aufforderung mit Fristsetzung nicht abgeholt worden sein, kann über das Tier anderweitig verfügt werden. Die entstehenden Kosten trägt der Eigentümer des Tieres.

Sollten innerhalb von fünf Tagen nach dem Aufenthalt irgendwelche Veränderungen festgestellt werden, so ist die Tierpension Fell & Feder sofort zu benachrichtigen.

Falls Kleingruppen- oder Rudelauslauf gewünscht und vereinbart wird, übernimmt die Tierpension Fell & Feder aufgrund des erhöhten Risikos keinerlei Haftung bzgl. Schäden an dem Tier und bzgl. Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der Tierpension nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Tierpension Fell & Feder zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per Fax oder Email, mündlich, fernmündlich, per Internetbuchung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes für das Tier als geschlossen.

Der Tagespreis umfasst die Unterbringung, ohne Futter und die z. Zt. gültige MwSt. Sollte das Futter von der Tierpension Fell & Feder gestellt werden, ist hierfür ein gesonderter Betrag zu vereinbaren. Der Betrag ist bei Anlieferung des Tieres in bar zahlbar.

Für Decken, Körbchen etc. und mitgebrachtem Spielzeug, übernimmt die
Tierpension Fell & Feder keine Haftung. Bei Vertragsrücktritt sieben Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag, werden 50 % der Unterbringungskosten, bei drei Tagen 90 % der Unterbringungskosten fällig, die für den gebuchten Zeitraum erhoben werden.

Der Wortlaut des Vertrages versteht sich Singular gleich Plural, Maskulin gleich Feminin. 

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

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